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10.6.2009 von admin.
Wahrnehmungsstörungen – Wahrnehmungsförderung Psychomotorische Ganzheitstherapie bei Kindern mitSensorischer Integrationsstörung, ADS/ADHS oder Lese-Rechtschreib-Schwäche
Referentin:
Dr. med. Christel Kannegießer-Leitner
(Praxis für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder, Rastatt)
Ort: Göttingen, Sanitätshaus o.r.t., Maschmühlenweg 47
Datum: 19. Juni 2009 Uhrzeit: 20.00 Uhr
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2.4.2009 von admin.

Am Freitag, dem 20. März 2009, hatte der Allgemeine Förderverein der Lammerberg-Realschule Tailfingen zu einem Vortrag eingeladen. Der Referentin Frau Dr. med. Kannegießer-Leitner sprach über die Psychomotorische Ganzheitstherapie bei Kindern mit AD(H)S. einer Lese-Rechtschreibschwäche oder einer Rechenschwäche.
Mehr als 60 Besucher folgten mit wachsender Aufmerksamkeit den Ausführungen der Referentin.
Frau Dr. med. Kannegießer-Leitner sprach über die von ihr entwickelte Therapie beginnend bei der Diagnose bis hin zur eigentlichen Therapie. Sie untermalte ihren Vortrag mit Beispielen aus ihrer Praxis und die Zuhörer durften sich mit Zwischenfragen aktiv beteiligen, wovon auch reger Gebrauch gemacht wurde.
Kinder mit ADS/ADHS, LRS oder auch einer Rechenschwäche sind nicht weniger intelligent als andere - auch wenn sie Probleme haben, den Schulstoff richtig aufzunehmen und zu verarbeiten.
Gleiches gilt für Kinder mit einer Sprachentwicklungsverzögerung. Die Schwierigkeiten dieser Kinder gehen auf Wahrnehmungsst&öuml;rungen zurück. Die Psychomotorische Ganzheitstherapie ist ein interdisziplinäres Therapiekonzept unter Einbeziehung der unterschiedlichsten Methoden, die zurzeit auf diesem Gebiet eingesetzt werden.
Frau Dr. med. Kannegießer-Leitner und einige andere Therapeutinnen erstellen entsprechende Therapieprogramme, die dann von den Familien zu Hause mit den Kindern durchgeführt werden. Die Eltern werden vorher auf Elternworkshops entsprechend geschult und nach der Erstellung eines Therapieplanes genau eingearbeitet.
Über ihre Therapie hat Fr. Dr. med. Kannegießer-Leitner auch Bücher und andere Publikationen verfasst.
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27.3.2009 von admin.
Nachdem im Dezember 2008 ein zweiter Antrag der Grünen und der SPD zur Anerkennung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen als integrative Ersatzschule im Schulausschuss des Baden Württembergischen Landtages scheiterte, hat nun das Verwaltungsgericht in Freiburg der Schule erlaubt, geistig behinderte Schüler mit nicht behinderten Mitschülern zusammen zu unterrichten. Vorausgegangen war ein Streit über den seit 10 Jahren bestehenden Integrationsversuch der Waldorfschule Emmendingen. Die Regierungsfraktion von CDU und FDP verlangte, dass die Waldorfschule entweder eine Sonderschule für Geistigbehinderte unter ihrem Dach gründete oder ein Außenklassenmodel wählen sollte. Da das Inklusivschulmodell, welches die Waldorfschule Emmendingen wünscht, gegen das Schulgesetz verstoße und somit genehmigungspflichtig sei. Es gäbe dafür aber keine Mehrheit bei den Regierungsparteien.Dazu sollte man nun aber wissen, dass der Bundestag gerade erst die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet hat. Diese Konvention sieht ausdrücklich die Integration von Kindern mit Behinderten in die allgemeinen Schulen vor. Die Weigerung der Genehmigung ist somit ein Verstoß gegen die Zielsetzungen dieser Konvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verpflichtet hat.Das Kultusministerium Baden Württemberg will nun prüfen, ob das Land gegen diese Entscheidung in Berufung geht. Dies obwohl durch die Praxis auch in anderen Ländern eindeutig bewiesen ist, dass die Einbeziehung der behinderten Kinder und Jugendlichen aller Begabungsstufen die soziale Kompetenz, das Empathievermögen und damit auch die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer in sehr viel höherem Maße zu fördern vermag als das selektive Schulsystem, welches von der Landesregierung bevorzugt wird.Wollen wir hoffen, dass sich das Kultusministerium nicht erneut gegen UN-Konvention stellt und mal wieder darauf besteht, dass Schulpolitik Sache der Länder ist. admin März 2009
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