Nachdem im Dezember 2008 ein zweiter Antrag der Grünen und der SPD zur Anerkennung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen als integrative Ersatzschule im Schulausschuss des Baden Württembergischen Landtages scheiterte, hat nun das Verwaltungsgericht in Freiburg der Schule erlaubt, geistig behinderte Schüler mit nicht behinderten Mitschülern zusammen zu unterrichten. Vorausgegangen war ein Streit über den seit 10 Jahren bestehenden Integrationsversuch der Waldorfschule Emmendingen. Die Regierungsfraktion von CDU und FDP verlangte, dass die Waldorfschule entweder eine Sonderschule für Geistigbehinderte unter ihrem Dach gründete oder ein Außenklassenmodel wählen sollte. Da das Inklusivschulmodell, welches die Waldorfschule Emmendingen wünscht, gegen das Schulgesetz verstoße und somit genehmigungspflichtig sei. Es gäbe dafür aber keine Mehrheit bei den Regierungsparteien.Dazu sollte man nun aber wissen, dass der Bundestag gerade erst die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet hat. Diese Konvention sieht ausdrücklich die Integration von Kindern mit Behinderten in die allgemeinen Schulen vor. Die Weigerung der Genehmigung ist somit ein Verstoß gegen die Zielsetzungen dieser Konvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verpflichtet hat.Das Kultusministerium Baden Württemberg will nun prüfen, ob das Land gegen diese Entscheidung in Berufung geht. Dies obwohl durch die Praxis auch in anderen Ländern eindeutig bewiesen ist, dass die Einbeziehung der behinderten Kinder und Jugendlichen aller Begabungsstufen die soziale Kompetenz, das Empathievermögen und damit auch die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer in sehr viel höherem Maße zu fördern vermag als das selektive Schulsystem, welches von der Landesregierung bevorzugt wird.Wollen wir hoffen, dass sich das Kultusministerium nicht erneut gegen UN-Konvention stellt und mal wieder darauf besteht, dass Schulpolitik Sache der Länder ist. admin März 2009