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31.3.2009 von admin.

Kurzbeschreibung
Die “Psychomotorische Ganzheitstherapie” grenzt sich von anderen anerkannten Therapieformen für behinderte und entwicklungsauffällige Kinder weniger durch neue Übungen ab, als durch ihr spezielles Vorgehen: die betroffenen Familien suchen lediglich zwei- bis viermal pro Jahr eine therapeutische Praxis auf. Der Therapeut untersucht gründlich den Entwicklungsstand des Patienten bezüglich seiner speziellen Stärken und Einschränkungen und erarbeitet aus diesen Erkenntnissen ein individuelles Therapieprogramm. Die Familie wird in der Praxis gründlichst in die Durchführung und die einzelnen Übungen dieses Therapieprogramms eingearbeitet. Die Therapie zerfällt somit nicht in Einzelelemente (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logotherapie etc), sondern ist “aus einem Guß”. Überschneidungen werden vermieden, Fortschritte in einem Bereich können für einen anderen nutzbar gemacht werden. Die Autorin, Ärztin und selbst Mutter eines behinderten Kindes, konzipierte die Psychomotorische Ganzheitstherapie aus der Erkenntnis heraus, wie zeitraubend die häufigen Besuche bei verschiedenen Therapeuten sind und wie wichtig es ist, Zeit zu gewinnen für das tägliche Üben mit dem Kind. Die Psychomotorische Ganzheitstherapie kann nicht nur zur Förderung behinderter Kinder eingesetzt werden, sondern auch bei Kindern mit minimalen Teilleistungsstörungen (z.B. Lese-, Rechtschreibeschwäche) und auch bei Erwachsenen. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Eltern, Angehörige, Lehrer, Erzieher und Ärzte, die entwicklungsauffällige und behinderte Kinder betreuen, können von diesem Buch viel profitieren.Über den Autor
Dr. Christel Kannegießer-Leitner, Ärztin und Mutter von vier Kindern, entwickelt ihr Konzept der Psychomotorischen Ganzheitstherapie, indem sie ihre Arbeit interdisziplinär ausrichtet und gleichzeitig die Möglichkeit aufzeigte, wie die aktive Mitarbeit engagierter Eltern wesentlich zu stärken ist.
1993 eröffnete sie in Rastatt ihre Praxis, in der sie Therapieprogramme u.a. für entwicklungsauffällige Kinder erstellt. Inzwischen hat sie aufgrund der großen Nachfrage weitere Kollgeinnen in ihre Arbeitsweise eingearbeitet.
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27.3.2009 von admin.
Hier der link für nähere Informationen
http://nachrichten.t-online.de/c/18/02/59/62/18025962.html
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27.3.2009 von admin.
Nachdem im Dezember 2008 ein zweiter Antrag der Grünen und der SPD zur Anerkennung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen als integrative Ersatzschule im Schulausschuss des Baden Württembergischen Landtages scheiterte, hat nun das Verwaltungsgericht in Freiburg der Schule erlaubt, geistig behinderte Schüler mit nicht behinderten Mitschülern zusammen zu unterrichten. Vorausgegangen war ein Streit über den seit 10 Jahren bestehenden Integrationsversuch der Waldorfschule Emmendingen. Die Regierungsfraktion von CDU und FDP verlangte, dass die Waldorfschule entweder eine Sonderschule für Geistigbehinderte unter ihrem Dach gründete oder ein Außenklassenmodel wählen sollte. Da das Inklusivschulmodell, welches die Waldorfschule Emmendingen wünscht, gegen das Schulgesetz verstoße und somit genehmigungspflichtig sei. Es gäbe dafür aber keine Mehrheit bei den Regierungsparteien.Dazu sollte man nun aber wissen, dass der Bundestag gerade erst die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet hat. Diese Konvention sieht ausdrücklich die Integration von Kindern mit Behinderten in die allgemeinen Schulen vor. Die Weigerung der Genehmigung ist somit ein Verstoß gegen die Zielsetzungen dieser Konvention, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich verpflichtet hat.Das Kultusministerium Baden Württemberg will nun prüfen, ob das Land gegen diese Entscheidung in Berufung geht. Dies obwohl durch die Praxis auch in anderen Ländern eindeutig bewiesen ist, dass die Einbeziehung der behinderten Kinder und Jugendlichen aller Begabungsstufen die soziale Kompetenz, das Empathievermögen und damit auch die Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse anderer in sehr viel höherem Maße zu fördern vermag als das selektive Schulsystem, welches von der Landesregierung bevorzugt wird.Wollen wir hoffen, dass sich das Kultusministerium nicht erneut gegen UN-Konvention stellt und mal wieder darauf besteht, dass Schulpolitik Sache der Länder ist. admin März 2009
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